Schreiners Büro - Anwenderforum

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Nico.Deutschmann


08.02.2011,
09:34 Uhr
 

Akonto Rechnung (Anwendung)

Hallo Herr Dinklage,
warum wird die vereinbarte Skonto Regelung nicht bei den Akonto Rechnungen übernommen? Ich habe momentan das Problem, dass wir bei einem Kunden eine Abschlagszahlung gestellt haben, im Auftrag haben wir 2% Skonto vereinbart, die er sich natürlich ziehen will. Leider kann ich das im Akonto nicht übernehmen, seine Buchhaltung besteht aber darauf, dass es auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen ist.

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung! :)

Nico Deutschmann

H.Dinklage

08.02.2011,
11:27 Uhr

@ Nico.Deutschmann

Akonto Rechnung

Hallo Herr Deutschmann,

» warum wird die vereinbarte Skonto Regelung nicht bei den Akonto Rechnungen
» übernommen? Ich habe momentan das Problem, dass wir bei einem Kunden eine
» Abschlagszahlung gestellt haben, im Auftrag haben wir 2% Skonto
» vereinbart, die er sich natürlich ziehen will. Leider kann ich das im
» Akonto nicht übernehmen, seine Buchhaltung besteht aber darauf, dass es
» auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen ist.

auf eine Akonto-Zahlungsanforderung (Akonto-Rechnung) selbst gibt es nie Skonto, eine Zahlung hierauf ist eine Vorauszahlung auf die (End-)Rechnung. Wird ein Teilbetrag vom Kunden abgezogen/nicht bezahlt, wurde eben weniger "angezahlt".

Zahlt der Kunde die End-Rechnung komplett innerhalb der vereinbarten und in der End-Rechnung genannten Skontofrist, kann er Skonto ziehen für die gesamte Rechnungssumme.

Beispiel:

Auftrag 30.000 EUR, 2% Skonto

1. Akonto 10.000 EUR

2. Akonto 10.000 EUR

Schlussrechnung 30.000 EUR ./. 20.000 Akonto = 10.000 EUR Restbetrag, Skonto sind 2% der Rechnungssumme (2% von 30.000 EUR = 600 EUR) und nicht vom Restbetrag. Die Zahlung beträgt dann Restbetrag 10.000 ./. 600 EUR Skonto der Gesamtsumme = 9.400 EUR.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Hermann Dinklage

Juglreiter Stefan

09.02.2011,
22:51 Uhr

@ H.Dinklage

Akonto Rechnung

» Hallo Herr Deutschmann,
»
» » warum wird die vereinbarte Skonto Regelung nicht bei den Akonto
» Rechnungen
» » übernommen? Ich habe momentan das Problem, dass wir bei einem Kunden
» eine
» » Abschlagszahlung gestellt haben, im Auftrag haben wir 2% Skonto
» » vereinbart, die er sich natürlich ziehen will. Leider kann ich das im
» » Akonto nicht übernehmen, seine Buchhaltung besteht aber darauf, dass es
» » auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen ist.
»
» auf eine Akonto-Zahlungsanforderung (Akonto-Rechnung) selbst gibt es nie
» Skonto, eine Zahlung hierauf ist eine Vorauszahlung auf die
» (End-)Rechnung. Wird ein Teilbetrag vom Kunden abgezogen/nicht bezahlt,
» wurde eben weniger "angezahlt".

Hallo Herr Dinklage,

das mag theoretisch so sein, jedoch die Realität sieht so aus, wie sie der Kollege beschrieben hat. Wir kämpfen mit dem gleichen Problem, was ich hier ja schon einmal angesprochen habe, und es bestätigt, dass wir nicht die Einzigen sind. Die Zahlungsbedingungen werden vom Kunden (meist) vorgegeben, besonders wenn es sich um Geschäftskunden handelt und da gibt´s auch nichts zu rütteln. Auf den Hinweis "Unser Programm macht das nicht" bekommt man dann die Antwort: "Dann kaufen Sie sich eins, dass es kann...".
Ist leider so.
Vielleicht finden Sie ja doch eine Möglichkeit, den Skontoabzug bei Akonto-Rechnungen einzubauen.

Viele Grüße
Stefan Juglreiter
»
» Zahlt der Kunde die End-Rechnung komplett innerhalb der vereinbarten und
» in der End-Rechnung genannten Skontofrist, kann er Skonto ziehen für die
» gesamte Rechnungssumme.
»
» Beispiel:
»
» Auftrag 30.000 EUR, 2% Skonto
»
» 1. Akonto 10.000 EUR
»
» 2. Akonto 10.000 EUR
»
» Schlussrechnung 30.000 EUR ./. 20.000 Akonto = 10.000 EUR Restbetrag,
» Skonto sind 2% der Rechnungssumme (2% von 30.000 EUR = 600 EUR) und nicht
» vom Restbetrag. Die Zahlung beträgt dann Restbetrag 10.000 ./. 600 EUR
» Skonto der Gesamtsumme = 9.400 EUR.
»
» Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
»
» Mit freundlichen Grüssen
» Hermann Dinklage

H.Dinklage

10.02.2011,
09:36 Uhr

@ Juglreiter Stefan

Akonto Rechnung

Hallo Herr Juglreiter,

» das mag theoretisch so sein, jedoch die Realität sieht so aus, wie sie der
» Kollege beschrieben hat. Wir kämpfen mit dem gleichen Problem, was ich hier
» ja schon einmal angesprochen habe, und es bestätigt, dass wir nicht die
» Einzigen sind. Die Zahlungsbedingungen werden vom Kunden (meist)
» vorgegeben, besonders wenn es sich um Geschäftskunden handelt und da
» gibt´s auch nichts zu rütteln. Auf den Hinweis "Unser Programm macht das
» nicht" bekommt man dann die Antwort: "Dann kaufen Sie sich eins, dass es
» kann...".
» Ist leider so.
» Vielleicht finden Sie ja doch eine Möglichkeit, den Skontoabzug bei
» Akonto-Rechnungen einzubauen.
»

so einfach ist es leider nicht. Ich versuche, den Sachverhalt etwas zu erläutern: Wenn Schreiners Büro bei Akonto-Zahlungsanforderungen Skonto alternativ ermöglichen könnte/würde, was ist dann, wenn die Zahlung nach Ablauf der Skontofrist der Akonto-Zahlungsanforderung geleistet wird? Die Zahlung auf die Akonto-Zahlungsanforderung erfolgt ja vor Ablauf der Skontofrist der (noch zu stellenden) Schlussrechnung und somit ist der Kunde (soweit Skonto für die Bezahlung des Auftrags vereinbart wurde) auch dann berechtigt, Skonto zu ziehen.

Vom Kunden vorgegebene Skonto-Zahlungskonditionen beziehen sich auf eine Rechnung bzw. dessen Zahlung. Eine Akonto-Rechnung, genauer gesagt Zahlungsanforderung, ist etwas grundsätzlich anderes als eine Rechnung im eigentlichen Sinn, nämlich eine Anforderung für eine Vorauszahlung bzw. Anzahlung auf eine später zu stellende Schlussrechnung.

Damit es für den Kunden klarer ist, dass Sie eine Vorauszahlung bzw. Anzahlung anfordern und keine Rechnung stellen, können Sie den Beleg "Akonto-Rechnung" in "Akonto-Anforderung" oder "Zahlungsanforderung" umbenennen.

Behält der Kunde dennoch Beträge davon ein, können Sie in Schreiners Büro die Zahlungsanforderung vor Verrechnung mit der Schlussrechnung leicht an den Zahlbetrag anpassen.

Alternativ können Sie Teilrechnungen vereinbaren/stellen, die dann jeweils skontierfähig sind, da sie keine Zahlungsanforderungen sondern "echte" Rechnungen sind.


Mit freundlichen Grüssen
Hermann Dinklage

Juglreiter Stefan

12.02.2011,
11:17 Uhr

@ H.Dinklage

Akonto Rechnung

» Hallo Herr Juglreiter,
»
» » das mag theoretisch so sein, jedoch die Realität sieht so aus, wie sie
» der
» » Kollege beschrieben hat. Wir kämpfen mit dem gleichen Problem, was ich
» hier
» » ja schon einmal angesprochen habe, und es bestätigt, dass wir nicht die
» » Einzigen sind. Die Zahlungsbedingungen werden vom Kunden (meist)
» » vorgegeben, besonders wenn es sich um Geschäftskunden handelt und da
» » gibt´s auch nichts zu rütteln. Auf den Hinweis "Unser Programm macht
» das
» » nicht" bekommt man dann die Antwort: "Dann kaufen Sie sich eins, dass
» es
» » kann...".
» » Ist leider so.
» » Vielleicht finden Sie ja doch eine Möglichkeit, den Skontoabzug bei
» » Akonto-Rechnungen einzubauen.
» »
»
» so einfach ist es leider nicht. Ich versuche, den Sachverhalt etwas zu
» erläutern: Wenn Schreiners Büro bei Akonto-Zahlungsanforderungen Skonto
» alternativ ermöglichen könnte/würde, was ist dann, wenn die Zahlung nach
» Ablauf der Skontofrist der Akonto-Zahlungsanforderung geleistet wird? Die
» Zahlung auf die Akonto-Zahlungsanforderung erfolgt ja vor Ablauf der
» Skontofrist der (noch zu stellenden) Schlussrechnung und somit ist der
» Kunde (soweit Skonto für die Bezahlung des Auftrags vereinbart wurde) auch
» dann berechtigt, Skonto zu ziehen.

Hallo Herr Dinklage,

leider ist die Realität so, zumindest bei uns, sobald sie einen Auftrag mit einem Kunden, der kein Privatkunde (außer er arbeitet mit einem Architekten) haben und sie wollen Akontozahlungen vereinbaren, besteht der Kunde (oder sein Architekt) darauf, auch die Abschläge skontieren zu können. Daher wäre es gut, wenn SB dann das Skonto in den Akontorechnungen ausweisen würde und zwar nur auf den noch zu zahlenden Restbetrag - ebenso in der Schlussrechnung. Das ist auch ein Problem der derzeitigen Skontoberechnung, da ja bei den Akontorechnungen bereits vom Kunden skontiert wurde und das Skonto der Schlussrechnung nur für den Restbetrag zu berechnen ist, SB berechnet das Skonto aber von der Gesamtsummen. So kann die Skontofunktion nicht verwendet werden und wir müssen den "Skontosatz" manuell beim Nachtext einfügen.
»
» Vom Kunden vorgegebene Skonto-Zahlungskonditionen beziehen sich auf eine
» Rechnung bzw. dessen Zahlung. Eine Akonto-Rechnung, genauer gesagt
» Zahlungsanforderung, ist etwas grundsätzlich anderes als eine Rechnung im
» eigentlichen Sinn, nämlich eine Anforderung für eine Vorauszahlung bzw.
» Anzahlung auf eine später zu stellende Schlussrechnung.
»
» Damit es für den Kunden klarer ist, dass Sie eine Vorauszahlung bzw.
» Anzahlung anfordern und keine Rechnung stellen, können Sie den Beleg
» "Akonto-Rechnung" in "Akonto-Anforderung" oder "Zahlungsanforderung"
» umbenennen.

Wie die Akontorechnung benannt ist, ist den Kunden eigentlich egal, sie müssen etwas bezahlen und wollen dafür ein Skonto - ist leider so.

»
» Behält der Kunde dennoch Beträge davon ein, können Sie in Schreiners Büro
» die Zahlungsanforderung vor Verrechnung mit der Schlussrechnung leicht an
» den Zahlbetrag anpassen.

Das stimmt, man muss nur daran denken ;-). Wenn nun die Skontierung für Akontorechnungen ermöglicht werden würde, könnte man das doch automatisieren, wenn der Zahlungseingang gebucht wird und die Variante "Bezahlt mit Skonto" ausgewählt wird, könnte doch SB den in der Schlussrechnung zu verwendenden Betrag dann eigenständig korrigieren, oder dann gleich den tatsächlich bezahlten Betrag einsetzen.
»
» Alternativ können Sie Teilrechnungen vereinbaren/stellen, die dann jeweils
» skontierfähig sind, da sie keine Zahlungsanforderungen sondern "echte"
» Rechnungen sind.

Dann habe ich aber wieder ein Problem bei der Schlussrechnung, da ja hier alle Teilrechnungen aufgeführt werden müssen, wenn ich nun lauter Einzelrechnungen stelle fehlt mir die Zusammenstellung.

»
» Mit freundlichen Grüssen
» Hermann Dinklage

H.Dinklage

12.02.2011,
18:46 Uhr

@ Juglreiter Stefan

Akonto Rechnung

Hallo Herr Juglreiter,

» leider ist die Realität so, zumindest bei uns, sobald sie einen Auftrag
» mit einem Kunden, der kein Privatkunde (außer er arbeitet mit einem
» Architekten) haben und sie wollen Akontozahlungen vereinbaren, besteht der
» Kunde (oder sein Architekt) darauf, auch die Abschläge skontieren zu
» können. Daher wäre es gut, wenn SB dann das Skonto in den Akontorechnungen
» ausweisen würde und zwar nur auf den noch zu zahlenden Restbetrag - ebenso
» in der Schlussrechnung. Das ist auch ein Problem der derzeitigen
» Skontoberechnung, da ja bei den Akontorechnungen bereits vom Kunden
» skontiert wurde und das Skonto der Schlussrechnung nur für den Restbetrag
» zu berechnen ist, SB berechnet das Skonto aber von der Gesamtsummen. So
» kann die Skontofunktion nicht verwendet werden und wir müssen den
» "Skontosatz" manuell beim Nachtext einfügen.

ich kenne das Problem durchaus, dass z.B. Architekten Beträge von Abschlagszahlungen einbehalten. Sie können nur als Anzahlung verrechnen, was Sie tatsächlich auch erhalten haben. Folglich muss eine Akonto-Rechnung vor Verrechnung an den Zahlbetrag angepasst, d.h. herunterkorrigiert werden, weil Sie sonst insgesamt zuviel Mehrwertsteuer ausweisen und diese auch dem Finanzamt gegenüber schuldig wären. Es gibt also auch einen steuerlichen Aspekt. Die korrigierte Akonto-Rechnung ist dem Kunden mit der Schlussrechnung zuzusenden. Damit wird der Abzug (das Skonto) zur Schlussrechnung hin verschoben, Skonto gibt es aus diesem Grund für den Gesamtbetrag der Schlussrechnung und nicht für den Restbetrag.

» » Behält der Kunde dennoch Beträge davon ein, können Sie in Schreiners
» Büro
» » die Zahlungsanforderung vor Verrechnung mit der Schlussrechnung leicht
» an
» » den Zahlbetrag anpassen.
»
» Das stimmt, man muss nur daran denken ;-). Wenn nun die Skontierung für
» Akontorechnungen ermöglicht werden würde, könnte man das doch
» automatisieren, wenn der Zahlungseingang gebucht wird und die Variante
» "Bezahlt mit Skonto" ausgewählt wird, könnte doch SB den in der
» Schlussrechnung zu verwendenden Betrag dann eigenständig korrigieren, oder
» dann gleich den tatsächlich bezahlten Betrag einsetzen.

Sie müssen die Akonto-Rechnung wegen der USt-Korrektur als Beleg überschreiben/neu erstellen (s.o.). Insofern geschieht die Anpassung an den tatsächlichen Zahlbetrag somit auf "Knopfdruck". Wenn Sie nun in der Schlussrechnung den tatsächlich bezahlten Betrag verrechnen, können Sie dem Kunden dann nicht nur für den Restbetrag Skonto ausweisen.

Wir können das Thema gerne noch mal am Telefon näher diskutieren, ich bin Montag ab 9:00 Uhr wieder im Büro zu erreichen.

Schönes Wochenende und
viele Grüsse

Hermann Dinklage

holzart

21.02.2011,
12:38 Uhr

@ H.Dinklage

Akonto Rechnung

Guten Tag Liebe Kollegen,

diese Diskussion mit dem Skonto ist glaube ich so alt wie Rechnungen geschrieben werden.

Die besten Erfahrungen habe ich damit gemacht, den Kunden bei dem Besprechen der Zahlungsbedingungen darauf hinzuweisen, dass Skonto immer erst auf die Schlussrechnung gewährt wird und auch nur dann wenn alle Teilrechnungen innerhalb der Frist bezahlt werden. Das schreiben wir dann auch so ins Angebot und in die Acontorechnungen rein. Seit wir es so handhaben gibt es hier kaum noch Schwierigkeiten.

Viele Grüße aus der Eifel
Herbert Müller

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