Schreiners Büro - Anwenderforum

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L.Brummert


23.11.2013,
14:26 Uhr
 

Kostenvoranschlag statt Angebot! (Entwicklung/Vorschläge)

Hallo Herr Dinklage,

hier ein Hinweis an alle anderen Nutzer:

nach juristischer Definition ist ein Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss derart angetragen wird, dass ein Zustandekommen des Vertrages lediglich von dessen Einverständnis abhängt.

Demnach wäre jedes "Angebot" (wie es in dem Programm betitelt wird) eine Festpreis-Zusage und der Kunde müsste (auch bei Kostenmehraufwand bedingt durch mehr Arbeitsstunden o.ä.) NUR den Festpreis zahlen.

Besser ist es demnach in einem solchen Fall, ein "Angebot" wie wir es ursprünglich immer genannt haben immer als "Kostenvoranschlag" zu betiteln. Dieser ist von beiden Seiten her unverbindlich.

hier ein Link zum besseren Verständnis (allerdings aus Kundensicht):

http://www.mdr.de/mdr-thueringen/sendungen/vormittag/kostenvoranschlag100.html

P.s.:Ob ein Gericht im Zweifelsfall das "Angebot" nun wirklich zu unserem Nachteil auslegen würde sei dahingestellt, doch sichert man sich so doch rechtlich besser ab.

Gruß,
L.Brummert

H.Dinklage

23.11.2013,
17:51 Uhr

@ L.Brummert

Kostenvoranschlag statt Angebot!

Hallo Herr Brummert,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ob Sie Ihrem Kunden jeweils ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag erstellen möchten, können Sie in Schreiners Büro selbst bestimmen:

Unter Service/Belege/Angebot..Rechnung können Sie für jede Belegstufe selbst weitere Belege anlegen. Hierzu kopieren Sie einen vorhandenen Beleg (z.B. Angebot) und benennen den neuen Beleg anschliessend um (z.B. in Kostenvoranschlag), so dass Ihnen anschliessend beide Belege zur Verfügung stehen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

MM

25.11.2013,
08:44 Uhr

@ L.Brummert

Kostenvoranschlag statt Angebot!

Hallo
Wichtig hier auch ist die Bindungsfrist, bei z.B. immer standard 6 Wochen, auch wenn ich später den Preis halte.
Ich hatte den Fall, nach langer Zeit, "Sie müssen den Preis machen", ging fast schief.

**********
(Quelle Allgemeine Rechtsfragen IHK Saarland R 20 Mai 2012)
Text wurde von mir entfernt, bitte keine urheberrechtlich geschützten Texte hier ins Forum reinkopieren.
Vielen Dank für die Beachtung.
Hermann Dinklage
**********

khr

27.11.2013,
07:31 Uhr

@ H.Dinklage

Kostenvoranschlag statt Angebot!

» Hallo Herr Brummert,
»
» vielen Dank für Ihren Beitrag.
»
» Ob Sie Ihrem Kunden jeweils ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag
» erstellen möchten, können Sie in Schreiners Büro selbst bestimmen:
»
» Unter Service/Belege/Angebot..Rechnung können Sie für jede Belegstufe
» selbst weitere Belege anlegen. Hierzu kopieren Sie einen vorhandenen Beleg
» (z.B. Angebot) und benennen den neuen Beleg anschliessend um (z.B. in
» Kostenvoranschlag), so dass Ihnen anschliessend beide Belege zur Verfügung
» stehen.
»
» Viele Grüsse
» Hermann Dinklage

Na guck, da lernt man nach 17 Jahren in der Anwendung noch was Neues.

Das mit der Bindefrist etc. kann man dämpfen, wenn man "freibleibend" anbietet. Wenn ein Fehler da ist darf man dann meines Wissens sagen, Hömma, ich habe mich verrechnet, das Angebot ziehe ich zurück. Unsere Zulieferer bieten alle freibleibend an. Wir auch.

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