Schreiners Büro - Anwenderforum

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Schreinerle


21.01.2017,
11:08 Uhr
 

Stundenweise Freistellung (Anwendung)

Hallo in die Runde,

ich arbeite mich gerade in die Feinheiten von SB ein und bin beim Stunden buchen gerade auf eine Hürde gestoßen.
Mein Lehrling ist bei der Feuerwehr und hat da ab und an während der Arbeitszeit Einsätze. Für diese Zeit wird er Freigestellt, seine Ausfallzeit erhält er als Entschädigung von der Feuerwehr bezahlt.
Mir fehlt jetzt in SB eine Möglichkeit diese Zeiten zu sauber zu Buchen.
Momentan habe ich eine unprodutive Kostenstelle "Freistellung" gebildet, was aber natürlich nur während der Lehrzeit funktioniert.
Gibt hierfür einen Kniff ?

Viele Grüße
Christian Staud

khr

02.03.2017,
09:19 Uhr

@ Schreinerle

Stundenweise Freistellung

» Hallo in die Runde,
»
» Viele Grüße
» Christian Staud


Hallo Christian,

willkommen im Club!

Klein ist die Welt, M.M treibt sich auch hier ´rum.

Viele Grüße!
Klaus Hermann

H.Dinklage

21.01.2017,
17:59 Uhr

@ Schreinerle

Stundenweise Freistellung

Hallo Herr Staud,

» ich arbeite mich gerade in die Feinheiten von SB ein und bin beim Stunden
» buchen gerade auf eine Hürde gestoßen.
» Mein Lehrling ist bei der Feuerwehr und hat da ab und an während der
» Arbeitszeit Einsätze. Für diese Zeit wird er Freigestellt, seine
» Ausfallzeit erhält er als Entschädigung von der Feuerwehr bezahlt.
» Mir fehlt jetzt in SB eine Möglichkeit diese Zeiten zu sauber zu Buchen.
» Momentan habe ich eine unprodutive Kostenstelle "Freistellung" gebildet,
» was aber natürlich nur während der Lehrzeit funktioniert.
» Gibt hierfür einen Kniff ?

Freistellung ist keine Arbeitszeit. Wenn Sie in Schreiners Büro Freistellungstage (Buchen von..bis Tag) buchen, wird hierdurch die Sollarbeitszeit des jeweiligen Tags auf 0 gesetzt. Dies ist dann notwendig, wenn ein neuer Mitarbeiter z.B. am 10. des Monats anfängt und somit für die ersten 10 Tage keine Arbeitszeiten gebucht werden. Wird nun ein Monatsbeleg erzeugt, hätte der Mitarbeiter entsprechend viele Fehlstunden aus den ersten 10 Tagen. Also buche ich die ersten 10 Tage Freistellung und es gibt keine Fehlstunden in dem ersten 10 Tagen mehr.

Wenn Sie in dem geschilderten Fall die Ausbildungsvergütung des Lehrlings kürzen, wenn dieser für die Ausfallzeit von der Feuerwehr entschädigt wird, würde ich die Fehlzeiten nicht buchen, weil Sie die Arbeitszeit nicht vergüten. Die angefallenen Fehlstunden können Sie dann z.B. monatlich über den Abgleich korrigieren, d.h. Sie können über die Funktion "Überstunden vortragen" die angefallenen Fehlstunden neutralisieren.

Wenn Sie die Ausbildungsvergütung nicht kürzen, können Sie die Ausfallzeit wie bisher als unproduktive Kostenstelle "Freistellung" buchen, weil Ihr Betrieb für diese Zeiten von den Kosten her belastet wird.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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