Schreiners Büro - Anwenderforum

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holzart


22.01.2020,
10:28 Uhr
 

Akonto (Anwendung)

Guten Morgen Herr Dinklage,

Es gibt schon immer ein leidiges Thema mit dem Verechnen von Skonto bei den Akontorechnungen.
Es gibt folgende Situationen.
Szene 1:
Wir weisen darauf hin das Skonto für den gesamten Auftrag bei der Schlussrechnung ausgewiesen wird. Der Kunde liest das und tut das. (Wunschvorstellung).

Szene 2:
Wir weisen wieder auf die Schlussrechnung hin. Der Kunde liest das und zieht am Schluss das Skonto nur vom Restbetrag ab. Das ist Standard, wenn er den Skontowert in seinem Fakturierungsprogramm eingibt. Ansonsten muss er den Skontobetrag händisch eingeben.
Ist viel Aufwand mit zurücküberweisen.

Szene 3:
Der Kunde liest den Text nicht, sondern zieht einfach bei jeder Akontorechnung Skonto ab. Das bedeutet, dass wir jedes Mal die Akontorechnung korrigieren müssen. Und dann m Schluss trotzdem der Fehler aus der Szene 2 wieder auftaucht. Das ist maximaler Murks.

Szene 4:
Bei mehreren Akontos zahlt der Kunde einen Teil innerhalb und einen in nach der Skontofrist. Ich kann aber jetzt nur alles gleich behandeln. Entweder gewähre ich dem Kunden Skonto auf alles oder gar keins mehr.
Was bei großen Aufträgen gerne Diskussionen gibt.

Aus diesen Gründen ist es für uns wichtig, das man auch die einzelnen Akontorechnungen skontieren kann und am Schluss auch ohne irgendwelche Korrekturen sauber verrechnen kann.

Viele Grüße aus der Eifel
Herbert Müller

H.Dinklage

22.01.2020,
10:50 Uhr

@ holzart

Akonto

Hallo Herr Müller,

» Es gibt schon immer ein leidiges Thema mit dem Verechnen von Skonto bei den
» Akontorechnungen.
» Es gibt folgende Situationen.
» Szene 1:
» Wir weisen darauf hin das Skonto für den gesamten Auftrag bei der
» Schlussrechnung ausgewiesen wird. Der Kunde liest das und tut das.
» (Wunschvorstellung).
»
» Szene 2:
» Wir weisen wieder auf die Schlussrechnung hin. Der Kunde liest das und
» zieht am Schluss das Skonto nur vom Restbetrag ab. Das ist Standard, wenn
» er den Skontowert in seinem Fakturierungsprogramm eingibt. Ansonsten muss
» er den Skontobetrag händisch eingeben.
» Ist viel Aufwand mit zurücküberweisen.
»
» Szene 3:
» Der Kunde liest den Text nicht, sondern zieht einfach bei jeder
» Akontorechnung Skonto ab. Das bedeutet, dass wir jedes Mal die
» Akontorechnung korrigieren müssen. Und dann m Schluss trotzdem der Fehler
» aus der Szene 2 wieder auftaucht. Das ist maximaler Murks.
»
» Szene 4:
» Bei mehreren Akontos zahlt der Kunde einen Teil innerhalb und einen in nach
» der Skontofrist. Ich kann aber jetzt nur alles gleich behandeln. Entweder
» gewähre ich dem Kunden Skonto auf alles oder gar keins mehr.
» Was bei großen Aufträgen gerne Diskussionen gibt.
»
» Aus diesen Gründen ist es für uns wichtig, das man auch die einzelnen
» Akontorechnungen skontieren kann und am Schluss auch ohne irgendwelche
» Korrekturen sauber verrechnen kann.

Schreiners Büro folgt der Logik, dass eine Akonto-Rechnung keine Rechnung im eigentlichen Sinn ist, sondern eine Akonto-Zahlungsanforderung, d.h. Sie fordern eine Anzahlung vom Kunden an.

Da es keine Rechnung ist, gibt es auch kein Skonto, nur Rechnungen sind skontierbar. Wenn der Kunde etwas abzieht (Skonto, Einbehalte, Sonstiges), zahlt er hiermit weniger an. Und nur das, was er anzahlt, sollte auch in der Schlussrechnung aufgeführt/verrechnet werden.

Skonto gibt es bei der Endrechnung auf den gesamten Auftragswert und nicht nur auf die Restsumme. Ohne Anzahlungen würde ja auch das Skonto für den Auftragswert gelten, insofern hat der Kunde mit Anzahlungen bei Zahlung innerhalb der Skontofrist ein Anrecht auf das Skonto, schliesslich sind ja auch alle Anzahlungen vor Ablauf der Skontofrist der Endrechnung gezahlt worden.

Es gibt sicherlich andere Möglichkeiten, die Problematik darzustellen, nur wird das dann nicht einfacher, wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss, was angefordert wurde, was gezahlt wurde, welche Abzüge berechtigt sind und welche nicht.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

Schreinerle

23.01.2020,
12:23 Uhr

@ H.Dinklage

Akonto

Hallo Herr Dinklage,

aktuell machen wir das bei geminderten Akonto-Rechnungen so, dass wir die Akonto-Rechnung im Nachhinein auf den bezahlten Betrag in SB abändern und dann in den Offenen Posten als ganz bezahlt ausweisen - dann kann bei der Endrechnung das Kästchen Akonto verrechnen angeklickt werden und die Rechnung stimmt.

Das ist allerdings etwas unschön, denn ich habe dann in meinem Programm nicht mehr das Originaldokument das meinem Kunden vorliegt.

Wäre es nicht möglich das ganze so zu gestalten dass nur der tatsächlich bezahlte Betrag verrechnet wird? Aktuell kann SB soweit ich das sehe nur den gesamten Akono-Betrag verrechnen, obwohl beim erstellen der Rechnung ein evtl. Fehlbetrag schon angezeigt wird.

Viele Grüße

Christian Staud

holzart

23.01.2020,
12:51 Uhr

@ H.Dinklage

Akonto

Hallo Herr Dinklage,

da ich dieses Thema nicht zum ersten Mal anspreche, wusste ich was sie antworten werden. Aber wie ich gerade gesehen habe gibt es noch Kollegen, die das Problem kennen.
Sie gehen bei Ihrer Beschreibung von Labor Bedingungen aus. Der Alltag ist leider ein ganz anderer. Deswegen auch die vier Szenarien, die ich Ihnen beschrieben habe.
Wir arbeiten bei allen Aufträgen mit Akontoforderungen und Skonto ist der einzige Nachlass den Kunden bekommen können.
Da ich nicht der Lehrmeister meiner Kunden bin, hätte ich gerne eine funktionierende Lösung bei der ich nicht 50m mal im Jahr Korrekturen an irgendwelchen Belegen vornehmen muss. Richtig doof wird es immer dann, wenn der Auftrag über einen langen Zeitraum läuft.
Weil dann die Kunden das auch nur noch bedingt nachvollziehen können.

Viele Grüße aus der Eifel

Herbert Müller
Schreinerei Holzart

H.Dinklage

23.01.2020,
13:38 Uhr

@ Schreinerle

Akonto

Hallo Herr Staud,

» aktuell machen wir das bei geminderten Akonto-Rechnungen so, dass wir die
» Akonto-Rechnung im Nachhinein auf den bezahlten Betrag in SB abändern und
» dann in den Offenen Posten als ganz bezahlt ausweisen - dann kann bei der
» Endrechnung das Kästchen Akonto verrechnen angeklickt werden und die
» Rechnung stimmt.

der Weg wäre, den Zahlbetrag bei Zahung in den offenen Posten einzutragen und dann vor Verrechnung der Akonto-Rechnung die Akonto-Rechnung über den Punkt "An erhaltene Anzahlung anpassen" herunter zu korrigieren. Anschliessend verrechnen Sie die Akonto-Rechnung und senden mit der Schlussrechnung die korrigierte Akonto-Rechnung mit, ggf. mit dem Hinweis "Anbei die an Ihren Zahlbetrag angepasste Akonto-Rechnung Nr. xxx" .

Hier finden Sie eine passende Anleitung dazu:

http://www.schreiners-buero.de/support/anleitungen/akverech2.html

(Website schreiners.buero.de unter Support/Anleitungen im Abschnitt Fakturierung unter "Akonto-Rechnung verrechnen II")

» Das ist allerdings etwas unschön, denn ich habe dann in meinem Programm
» nicht mehr das Originaldokument das meinem Kunden vorliegt.

Der Kunde sollte die korrigierte Akonto mit der Schlussrechnung zusammen erhalten (s.o.). Zudem wird die vorher erstellte, ursprüngliche Version der Akonto-Rechnung in der Historie abgelegt, damit die Änderungen nachvollziehbar sind.

» Wäre es nicht möglich das ganze so zu gestalten dass nur der tatsächlich
» bezahlte Betrag verrechnet wird? Aktuell kann SB soweit ich das sehe nur
» den gesamten Akono-Betrag verrechnen, obwohl beim erstellen der Rechnung
» ein evtl. Fehlbetrag schon angezeigt wird.

Der Fehlbetrag weist Sie darauf hin, dass Sie die Akonto-Rechnung noch vor Verrechnung an den erhaltenen Zahlbetrag anpassen sollten.

Eine Verrechnug der tatsächlichen Zahlungen an Stelle der Akonto-Beträge in der Schlussrechnung würde sehr aufwendig und kompliziert, wenn es steuerlich sauber sein soll, d.h. wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss, was angefordert wurde, was gezahlt wurde, welche Abzüge berechtigt sind und welche nicht, welche Teilbeträge schon skontiert wurden und welche nicht, um dann den Restbetrag und das restliche Skonto auszuweisen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

H.Dinklage

23.01.2020,
14:17 Uhr

@ holzart

Akonto

Hallo Herr Müller,

» Sie gehen bei Ihrer Beschreibung von Labor Bedingungen aus. Der Alltag ist
» leider ein ganz anderer. Deswegen auch die vier Szenarien, die ich Ihnen
» beschrieben habe.

das hat nichts mit "Laborbedingungen" zu tun, sondern ist eine möglichst einfache und nachvollziehbare Behandlung von Anzahlungen und deren Verrechnung, die zugleich steuerlich den Anforderungen entspricht (das Verrechnungsmodell von Schreiners Büro entspricht dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Abschnitt 14.8, Punkt (7), Beispiel 1).

» Da ich nicht der Lehrmeister meiner Kunden bin, hätte ich gerne eine
» funktionierende Lösung bei der ich nicht 50m mal im Jahr Korrekturen an
» irgendwelchen Belegen vornehmen muss. Richtig doof wird es immer dann,
» wenn der Auftrag über einen langen Zeitraum läuft.
» Weil dann die Kunden das auch nur noch bedingt nachvollziehen können.

Wie oben geschrieben wurde in Schreiners Büro das Verrechnungsmodell der Soll-Verrechnung gewählt, weil dies klar und unkompliziert ist. Bei möglichen Abzügen egal welchen Grundes wird der Beleg herunterkorrigiert und nur das verrechnet, was angezahlt wurde.

Zudem kann ich mit diesem Verrechnungsmodell auch eine Schlussrechnung mit der Verrechnung aller Akonto-Rechnungen schreiben, obwohl die letzte Akonto-Rechnung noch gar nicht bezahlt wurde, was bei langen Bearbeitungswegen (z.B. in grossen Firmen, Behörden usw.) durchaus vorkommen kann.

Würde man das Verrechnungsmodell ändern, wird es sehr aufwendig und kompliziert, wenn die Belegdarstellung auch noch steuerlich sauber sein soll, d.h. wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss:

- was angefordert wurde (Datum, Netto, USt., Brutto)

- was gezahlt wurde (Datum, Netto, USt., Brutto)

- welche Abzüge (Einbehalte, Skonto etc.) berechtigt sind (Art des Abzugs, Netto, USt., Brutto)

- welche Abzüge nicht berechtigt sind, also noch offen sind

- welche Teilbeträge schon skontiert wurden und welche nicht

um dann aus dem Auftragswert abzüglich der berechtigten Verrechnungen/Abzüge den noch offenen Restbetrag darzustellen und ein mögliches restliches Skonto auszuweisen.

Hier hätte ich zudem meine Bedenken, dass eine solche Abrechnungsdarstellung den steuerlichen Anfonderungen entsprechend des UStG bzw. UStAE entspricht.

Ich kann Ihre Gründe durchaus nachvollziehen, ich bitte Sie aber auch um Verständnis, das sich das Verrechnungsmodell von Schreiners Büro aus den oben aufgeführten Gründen nicht ändern wird.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

H.Dinklage

23.01.2020,
16:18 Uhr

@ holzart

Akonto

Hallo Herr Müller,

hier noch der eine oder andere Hinweis für die von Ihnen genannten Fälle:

» Szene 2:
» Wir weisen wieder auf die Schlussrechnung hin. Der Kunde liest das und
» zieht am Schluss das Skonto nur vom Restbetrag ab. Das ist Standard, wenn
» er den Skontowert in seinem Fakturierungsprogramm eingibt. Ansonsten muss
» er den Skontobetrag händisch eingeben.
» Ist viel Aufwand mit zurücküberweisen.

Der Zahlbetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto) wird in Schreiners Büro normalerweise zusätzlich zum Rechnungsbetrag bei den Zahlungskonditionen direkt auf der Rechnung ausgewiesen.

»
» Szene 3:
» Der Kunde liest den Text nicht, sondern zieht einfach bei jeder
» Akontorechnung Skonto ab. Das bedeutet, dass wir jedes Mal die
» Akontorechnung korrigieren müssen. Und dann m Schluss trotzdem der Fehler
» aus der Szene 2 wieder auftaucht. Das ist maximaler Murks.

Ggf. macht es Sinn, den Belegtitel "Akonto-Rechnung" in "Akonto-Zahlungsanforderung" oder ähnliches zu ändern, damit deutlich wird, dass es keine Rechnung sondern eine Anforderung einer Anzahlung ist.

» Szene 4:
» Bei mehreren Akontos zahlt der Kunde einen Teil innerhalb und einen in nach
» der Skontofrist. Ich kann aber jetzt nur alles gleich behandeln. Entweder
» gewähre ich dem Kunden Skonto auf alles oder gar keins mehr.
» Was bei großen Aufträgen gerne Diskussionen gibt.

Nein, es ist für das Skonto egal, ob der Kunde bei einer Vorauszahlung nun weniger oder mehr zahlt und/oder früher oder später zahlt. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall vor Ende der Skontofrist der Schlussrechnung und somit gibt es bei der Schlussrechnung Skonto für den Auftragswert. Würden z.B. Skontokonditionen, aber keine Anzahlungen vereinbart, erhält der Kunde am Ende das Skonto ja auch auf den Auftragswert=Rechnungsbetrag.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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