Hallo Herr Dinklage,
lt. aktueller Gesetzgebung können viele Kunden ja Arbeitsleistungen und Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
Jetzt passiert es mir leider immer wieder, das ein Angebot mit Pauschalpreis in eine Rechnung umgewandelt ja genau dies nicht ersichtlich macht und ich dann des öfteren die Rechnung neu verschicken kann mit dem Rechnungsnachtext:
"Dieser Rechnungsbetrag enthält gemäß 35a EStG absetzbare
Arbeitsleistungen und Fahrtkosten in Höhe von XXX,XX EUR Brutto"
Geht das anderen den Kollegen evtl. auch so? Könnte mir eine Erinnerung vor Rechnungsdruck vorstellen, das hätte mir schon einige Zeit und Portokosten eingespart.
Vielleicht hat ja jemand auch einen anderen guten Vorschlag dazu.
Beste Grüße aus dem Westerwald
K-J Halscheidt |