Akonto Rechnung (Anwendung)
Hallo Herr Deutschmann,
» warum wird die vereinbarte Skonto Regelung nicht bei den Akonto Rechnungen
» übernommen? Ich habe momentan das Problem, dass wir bei einem Kunden eine
» Abschlagszahlung gestellt haben, im Auftrag haben wir 2% Skonto
» vereinbart, die er sich natürlich ziehen will. Leider kann ich das im
» Akonto nicht übernehmen, seine Buchhaltung besteht aber darauf, dass es
» auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen ist.
auf eine Akonto-Zahlungsanforderung (Akonto-Rechnung) selbst gibt es nie Skonto, eine Zahlung hierauf ist eine Vorauszahlung auf die (End-)Rechnung. Wird ein Teilbetrag vom Kunden abgezogen/nicht bezahlt, wurde eben weniger "angezahlt".
Zahlt der Kunde die End-Rechnung komplett innerhalb der vereinbarten und in der End-Rechnung genannten Skontofrist, kann er Skonto ziehen für die gesamte Rechnungssumme.
Beispiel:
Auftrag 30.000 EUR, 2% Skonto
1. Akonto 10.000 EUR
2. Akonto 10.000 EUR
Schlussrechnung 30.000 EUR ./. 20.000 Akonto = 10.000 EUR Restbetrag, Skonto sind 2% der Rechnungssumme (2% von 30.000 EUR = 600 EUR) und nicht vom Restbetrag. Die Zahlung beträgt dann Restbetrag 10.000 ./. 600 EUR Skonto der Gesamtsumme = 9.400 EUR.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Hermann Dinklage
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