Schreiners Büro - Anwenderforum

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Akonto Rechnung (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 10.02.2011, 09:36 Uhr

Hallo Herr Juglreiter,

» das mag theoretisch so sein, jedoch die Realität sieht so aus, wie sie der
» Kollege beschrieben hat. Wir kämpfen mit dem gleichen Problem, was ich hier
» ja schon einmal angesprochen habe, und es bestätigt, dass wir nicht die
» Einzigen sind. Die Zahlungsbedingungen werden vom Kunden (meist)
» vorgegeben, besonders wenn es sich um Geschäftskunden handelt und da
» gibt´s auch nichts zu rütteln. Auf den Hinweis "Unser Programm macht das
» nicht" bekommt man dann die Antwort: "Dann kaufen Sie sich eins, dass es
» kann...".
» Ist leider so.
» Vielleicht finden Sie ja doch eine Möglichkeit, den Skontoabzug bei
» Akonto-Rechnungen einzubauen.
»

so einfach ist es leider nicht. Ich versuche, den Sachverhalt etwas zu erläutern: Wenn Schreiners Büro bei Akonto-Zahlungsanforderungen Skonto alternativ ermöglichen könnte/würde, was ist dann, wenn die Zahlung nach Ablauf der Skontofrist der Akonto-Zahlungsanforderung geleistet wird? Die Zahlung auf die Akonto-Zahlungsanforderung erfolgt ja vor Ablauf der Skontofrist der (noch zu stellenden) Schlussrechnung und somit ist der Kunde (soweit Skonto für die Bezahlung des Auftrags vereinbart wurde) auch dann berechtigt, Skonto zu ziehen.

Vom Kunden vorgegebene Skonto-Zahlungskonditionen beziehen sich auf eine Rechnung bzw. dessen Zahlung. Eine Akonto-Rechnung, genauer gesagt Zahlungsanforderung, ist etwas grundsätzlich anderes als eine Rechnung im eigentlichen Sinn, nämlich eine Anforderung für eine Vorauszahlung bzw. Anzahlung auf eine später zu stellende Schlussrechnung.

Damit es für den Kunden klarer ist, dass Sie eine Vorauszahlung bzw. Anzahlung anfordern und keine Rechnung stellen, können Sie den Beleg "Akonto-Rechnung" in "Akonto-Anforderung" oder "Zahlungsanforderung" umbenennen.

Behält der Kunde dennoch Beträge davon ein, können Sie in Schreiners Büro die Zahlungsanforderung vor Verrechnung mit der Schlussrechnung leicht an den Zahlbetrag anpassen.

Alternativ können Sie Teilrechnungen vereinbaren/stellen, die dann jeweils skontierfähig sind, da sie keine Zahlungsanforderungen sondern "echte" Rechnungen sind.


Mit freundlichen Grüssen
Hermann Dinklage

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Gesamter Thread:

Akonto Rechnung von Nico.Deutschmann am 08.02.2011 um 09:34 Uhr (Anwendung)
Akonto Rechnung von H.Dinklage am 08.02.2011 um 11:27 Uhr
Akonto Rechnung von Juglreiter Stefan am 09.02.2011 um 22:51 Uhr
Akonto Rechnung von H.Dinklage am 10.02.2011 um 09:36 Uhr
Akonto Rechnung von Juglreiter Stefan am 12.02.2011 um 11:17 Uhr
Akonto Rechnung von H.Dinklage am 12.02.2011 um 18:46 Uhr
Akonto Rechnung von holzart am 21.02.2011 um 12:38 Uhr

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