Akonto Rechnung (Anwendung)
Hallo Herr Juglreiter,
» leider ist die Realität so, zumindest bei uns, sobald sie einen Auftrag
» mit einem Kunden, der kein Privatkunde (außer er arbeitet mit einem
» Architekten) haben und sie wollen Akontozahlungen vereinbaren, besteht der
» Kunde (oder sein Architekt) darauf, auch die Abschläge skontieren zu
» können. Daher wäre es gut, wenn SB dann das Skonto in den Akontorechnungen
» ausweisen würde und zwar nur auf den noch zu zahlenden Restbetrag - ebenso
» in der Schlussrechnung. Das ist auch ein Problem der derzeitigen
» Skontoberechnung, da ja bei den Akontorechnungen bereits vom Kunden
» skontiert wurde und das Skonto der Schlussrechnung nur für den Restbetrag
» zu berechnen ist, SB berechnet das Skonto aber von der Gesamtsummen. So
» kann die Skontofunktion nicht verwendet werden und wir müssen den
» "Skontosatz" manuell beim Nachtext einfügen.
ich kenne das Problem durchaus, dass z.B. Architekten Beträge von Abschlagszahlungen einbehalten. Sie können nur als Anzahlung verrechnen, was Sie tatsächlich auch erhalten haben. Folglich muss eine Akonto-Rechnung vor Verrechnung an den Zahlbetrag angepasst, d.h. herunterkorrigiert werden, weil Sie sonst insgesamt zuviel Mehrwertsteuer ausweisen und diese auch dem Finanzamt gegenüber schuldig wären. Es gibt also auch einen steuerlichen Aspekt. Die korrigierte Akonto-Rechnung ist dem Kunden mit der Schlussrechnung zuzusenden. Damit wird der Abzug (das Skonto) zur Schlussrechnung hin verschoben, Skonto gibt es aus diesem Grund für den Gesamtbetrag der Schlussrechnung und nicht für den Restbetrag.
» » Behält der Kunde dennoch Beträge davon ein, können Sie in Schreiners
» Büro
» » die Zahlungsanforderung vor Verrechnung mit der Schlussrechnung leicht
» an
» » den Zahlbetrag anpassen.
»
» Das stimmt, man muss nur daran denken ;-). Wenn nun die Skontierung für
» Akontorechnungen ermöglicht werden würde, könnte man das doch
» automatisieren, wenn der Zahlungseingang gebucht wird und die Variante
» "Bezahlt mit Skonto" ausgewählt wird, könnte doch SB den in der
» Schlussrechnung zu verwendenden Betrag dann eigenständig korrigieren, oder
» dann gleich den tatsächlich bezahlten Betrag einsetzen.
Sie müssen die Akonto-Rechnung wegen der USt-Korrektur als Beleg überschreiben/neu erstellen (s.o.). Insofern geschieht die Anpassung an den tatsächlichen Zahlbetrag somit auf "Knopfdruck". Wenn Sie nun in der Schlussrechnung den tatsächlich bezahlten Betrag verrechnen, können Sie dem Kunden dann nicht nur für den Restbetrag Skonto ausweisen.
Wir können das Thema gerne noch mal am Telefon näher diskutieren, ich bin Montag ab 9:00 Uhr wieder im Büro zu erreichen.
Schönes Wochenende und
viele Grüsse
Hermann Dinklage
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