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Kostenvoranschlag statt Angebot! (Entwicklung/Vorschläge)

Verfasst von L.Brummert, 23.11.2013, 14:26 Uhr

Hallo Herr Dinklage,

hier ein Hinweis an alle anderen Nutzer:

nach juristischer Definition ist ein Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss derart angetragen wird, dass ein Zustandekommen des Vertrages lediglich von dessen Einverständnis abhängt.

Demnach wäre jedes "Angebot" (wie es in dem Programm betitelt wird) eine Festpreis-Zusage und der Kunde müsste (auch bei Kostenmehraufwand bedingt durch mehr Arbeitsstunden o.ä.) NUR den Festpreis zahlen.

Besser ist es demnach in einem solchen Fall, ein "Angebot" wie wir es ursprünglich immer genannt haben immer als "Kostenvoranschlag" zu betiteln. Dieser ist von beiden Seiten her unverbindlich.

hier ein Link zum besseren Verständnis (allerdings aus Kundensicht):

http://www.mdr.de/mdr-thueringen/sendungen/vormittag/kostenvoranschlag100.html

P.s.:Ob ein Gericht im Zweifelsfall das "Angebot" nun wirklich zu unserem Nachteil auslegen würde sei dahingestellt, doch sichert man sich so doch rechtlich besser ab.

Gruß,
L.Brummert

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Gesamter Thread:

Kostenvoranschlag statt Angebot! von L.Brummert am 23.11.2013 um 14:26 Uhr
Kostenvoranschlag statt Angebot! von H.Dinklage am 23.11.2013 um 17:51 Uhr
Kostenvoranschlag statt Angebot! von khr am 27.11.2013 um 07:31 Uhr
Kostenvoranschlag statt Angebot! von MM am 25.11.2013 um 08:44 Uhr

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