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Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. (Einrichtung)

Verfasst von H.Dinklage, 05.03.2014, 21:46 Uhr

Hallo Herr Butz,

» Bei der Erstellung von Netto-Abschlagsrechnungen bei Bauleistungen steht in
» der Formatvorlage bei der Endsumme das Wort "Bruttobetrag". Da ja hier
» keine Umsatzsteuer anfällt, ist das Wort nicht gerade passend.
» Das Bauunternehmen, mit welchem wir zusammenarbeiten, akzeptiert das
» plötzlich nicht mehr. Kann dies in "Rechnungsbetrag" abgeändert werden.

das geht leider nicht, es tut mir leid. Wenn Sie das Wort "Bruttobetrag" in den Belegvariablen in "Rechnungsbetrag" ändern, steht dies dann auch auf anderen Belegen, die keine Rechnung sind (Angebot, Auftragsbestätigung usw.).

Der umgangssprachliche Begriff "Akonto-Rechnung" ist eigentlich keine Rechnung, sondern formal betrachtet eine Akonto-Zahlungsanforderung. Insofern wäre das Wort "Rechnungsbetrag" hier auch nicht korrekt.

Wenn der Beleg 0% Mehrwertsteuer enthält, ist die Summierung grundsätzlich:

Nettobetrag
0 % Mehrwertsteuer
Bruttobetrag

Dies ist eindeutig und auf allen Belegen gleich gestaltet (unabhängig davon, ob der Beleg Steuer beinhaltet oder nicht). So ist auch klar ersichtlich, dass 0,00 EUR Steuer (nämlich 0%) aufgeführt sind und somit der Nettobetrag dem Bruttobetrag entspricht.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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Gesamter Thread:

Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. von holzdb am 05.03.2014 um 21:09 Uhr
Netto-Rechnungen bzw. Netto-Abschlagsrg. von H.Dinklage am 05.03.2014 um 21:46 Uhr

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