Schreiners Büro - Anwenderforum

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Akonto (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 22.01.2020, 10:50 Uhr

Hallo Herr Müller,

» Es gibt schon immer ein leidiges Thema mit dem Verechnen von Skonto bei den
» Akontorechnungen.
» Es gibt folgende Situationen.
» Szene 1:
» Wir weisen darauf hin das Skonto für den gesamten Auftrag bei der
» Schlussrechnung ausgewiesen wird. Der Kunde liest das und tut das.
» (Wunschvorstellung).
»
» Szene 2:
» Wir weisen wieder auf die Schlussrechnung hin. Der Kunde liest das und
» zieht am Schluss das Skonto nur vom Restbetrag ab. Das ist Standard, wenn
» er den Skontowert in seinem Fakturierungsprogramm eingibt. Ansonsten muss
» er den Skontobetrag händisch eingeben.
» Ist viel Aufwand mit zurücküberweisen.
»
» Szene 3:
» Der Kunde liest den Text nicht, sondern zieht einfach bei jeder
» Akontorechnung Skonto ab. Das bedeutet, dass wir jedes Mal die
» Akontorechnung korrigieren müssen. Und dann m Schluss trotzdem der Fehler
» aus der Szene 2 wieder auftaucht. Das ist maximaler Murks.
»
» Szene 4:
» Bei mehreren Akontos zahlt der Kunde einen Teil innerhalb und einen in nach
» der Skontofrist. Ich kann aber jetzt nur alles gleich behandeln. Entweder
» gewähre ich dem Kunden Skonto auf alles oder gar keins mehr.
» Was bei großen Aufträgen gerne Diskussionen gibt.
»
» Aus diesen Gründen ist es für uns wichtig, das man auch die einzelnen
» Akontorechnungen skontieren kann und am Schluss auch ohne irgendwelche
» Korrekturen sauber verrechnen kann.

Schreiners Büro folgt der Logik, dass eine Akonto-Rechnung keine Rechnung im eigentlichen Sinn ist, sondern eine Akonto-Zahlungsanforderung, d.h. Sie fordern eine Anzahlung vom Kunden an.

Da es keine Rechnung ist, gibt es auch kein Skonto, nur Rechnungen sind skontierbar. Wenn der Kunde etwas abzieht (Skonto, Einbehalte, Sonstiges), zahlt er hiermit weniger an. Und nur das, was er anzahlt, sollte auch in der Schlussrechnung aufgeführt/verrechnet werden.

Skonto gibt es bei der Endrechnung auf den gesamten Auftragswert und nicht nur auf die Restsumme. Ohne Anzahlungen würde ja auch das Skonto für den Auftragswert gelten, insofern hat der Kunde mit Anzahlungen bei Zahlung innerhalb der Skontofrist ein Anrecht auf das Skonto, schliesslich sind ja auch alle Anzahlungen vor Ablauf der Skontofrist der Endrechnung gezahlt worden.

Es gibt sicherlich andere Möglichkeiten, die Problematik darzustellen, nur wird das dann nicht einfacher, wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss, was angefordert wurde, was gezahlt wurde, welche Abzüge berechtigt sind und welche nicht.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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Akonto von holzart am 22.01.2020 um 10:28 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 22.01.2020 um 10:50 Uhr
Akonto von Schreinerle am 23.01.2020 um 12:23 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 23.01.2020 um 13:38 Uhr
Akonto von holzart am 23.01.2020 um 12:51 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 23.01.2020 um 14:17 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 23.01.2020 um 16:18 Uhr

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