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Akonto (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 23.01.2020, 13:38 Uhr

Hallo Herr Staud,

» aktuell machen wir das bei geminderten Akonto-Rechnungen so, dass wir die
» Akonto-Rechnung im Nachhinein auf den bezahlten Betrag in SB abändern und
» dann in den Offenen Posten als ganz bezahlt ausweisen - dann kann bei der
» Endrechnung das Kästchen Akonto verrechnen angeklickt werden und die
» Rechnung stimmt.

der Weg wäre, den Zahlbetrag bei Zahung in den offenen Posten einzutragen und dann vor Verrechnung der Akonto-Rechnung die Akonto-Rechnung über den Punkt "An erhaltene Anzahlung anpassen" herunter zu korrigieren. Anschliessend verrechnen Sie die Akonto-Rechnung und senden mit der Schlussrechnung die korrigierte Akonto-Rechnung mit, ggf. mit dem Hinweis "Anbei die an Ihren Zahlbetrag angepasste Akonto-Rechnung Nr. xxx" .

Hier finden Sie eine passende Anleitung dazu:

http://www.schreiners-buero.de/support/anleitungen/akverech2.html

(Website schreiners.buero.de unter Support/Anleitungen im Abschnitt Fakturierung unter "Akonto-Rechnung verrechnen II")

» Das ist allerdings etwas unschön, denn ich habe dann in meinem Programm
» nicht mehr das Originaldokument das meinem Kunden vorliegt.

Der Kunde sollte die korrigierte Akonto mit der Schlussrechnung zusammen erhalten (s.o.). Zudem wird die vorher erstellte, ursprüngliche Version der Akonto-Rechnung in der Historie abgelegt, damit die Änderungen nachvollziehbar sind.

» Wäre es nicht möglich das ganze so zu gestalten dass nur der tatsächlich
» bezahlte Betrag verrechnet wird? Aktuell kann SB soweit ich das sehe nur
» den gesamten Akono-Betrag verrechnen, obwohl beim erstellen der Rechnung
» ein evtl. Fehlbetrag schon angezeigt wird.

Der Fehlbetrag weist Sie darauf hin, dass Sie die Akonto-Rechnung noch vor Verrechnung an den erhaltenen Zahlbetrag anpassen sollten.

Eine Verrechnug der tatsächlichen Zahlungen an Stelle der Akonto-Beträge in der Schlussrechnung würde sehr aufwendig und kompliziert, wenn es steuerlich sauber sein soll, d.h. wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss, was angefordert wurde, was gezahlt wurde, welche Abzüge berechtigt sind und welche nicht, welche Teilbeträge schon skontiert wurden und welche nicht, um dann den Restbetrag und das restliche Skonto auszuweisen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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Akonto von holzart am 22.01.2020 um 10:28 Uhr (Anwendung)
Akonto von H.Dinklage am 22.01.2020 um 10:50 Uhr
Akonto von Schreinerle am 23.01.2020 um 12:23 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 23.01.2020 um 13:38 Uhr
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