Schreiners Büro - Anwenderforum

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Akonto (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 23.01.2020, 14:17 Uhr

Hallo Herr Müller,

» Sie gehen bei Ihrer Beschreibung von Labor Bedingungen aus. Der Alltag ist
» leider ein ganz anderer. Deswegen auch die vier Szenarien, die ich Ihnen
» beschrieben habe.

das hat nichts mit "Laborbedingungen" zu tun, sondern ist eine möglichst einfache und nachvollziehbare Behandlung von Anzahlungen und deren Verrechnung, die zugleich steuerlich den Anforderungen entspricht (das Verrechnungsmodell von Schreiners Büro entspricht dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Abschnitt 14.8, Punkt (7), Beispiel 1).

» Da ich nicht der Lehrmeister meiner Kunden bin, hätte ich gerne eine
» funktionierende Lösung bei der ich nicht 50m mal im Jahr Korrekturen an
» irgendwelchen Belegen vornehmen muss. Richtig doof wird es immer dann,
» wenn der Auftrag über einen langen Zeitraum läuft.
» Weil dann die Kunden das auch nur noch bedingt nachvollziehen können.

Wie oben geschrieben wurde in Schreiners Büro das Verrechnungsmodell der Soll-Verrechnung gewählt, weil dies klar und unkompliziert ist. Bei möglichen Abzügen egal welchen Grundes wird der Beleg herunterkorrigiert und nur das verrechnet, was angezahlt wurde.

Zudem kann ich mit diesem Verrechnungsmodell auch eine Schlussrechnung mit der Verrechnung aller Akonto-Rechnungen schreiben, obwohl die letzte Akonto-Rechnung noch gar nicht bezahlt wurde, was bei langen Bearbeitungswegen (z.B. in grossen Firmen, Behörden usw.) durchaus vorkommen kann.

Würde man das Verrechnungsmodell ändern, wird es sehr aufwendig und kompliziert, wenn die Belegdarstellung auch noch steuerlich sauber sein soll, d.h. wenn für jede Akonto-Rechnung nachgehalten und in der Verrechnung aufgeführt werden muss:

- was angefordert wurde (Datum, Netto, USt., Brutto)

- was gezahlt wurde (Datum, Netto, USt., Brutto)

- welche Abzüge (Einbehalte, Skonto etc.) berechtigt sind (Art des Abzugs, Netto, USt., Brutto)

- welche Abzüge nicht berechtigt sind, also noch offen sind

- welche Teilbeträge schon skontiert wurden und welche nicht

um dann aus dem Auftragswert abzüglich der berechtigten Verrechnungen/Abzüge den noch offenen Restbetrag darzustellen und ein mögliches restliches Skonto auszuweisen.

Hier hätte ich zudem meine Bedenken, dass eine solche Abrechnungsdarstellung den steuerlichen Anfonderungen entsprechend des UStG bzw. UStAE entspricht.

Ich kann Ihre Gründe durchaus nachvollziehen, ich bitte Sie aber auch um Verständnis, das sich das Verrechnungsmodell von Schreiners Büro aus den oben aufgeführten Gründen nicht ändern wird.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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Akonto von holzart am 22.01.2020 um 10:28 Uhr
Akonto von H.Dinklage am 22.01.2020 um 10:50 Uhr
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