Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (Entwicklung/Vorschläge)
Hallo Herr Staud,
» da sich da rechtlich einiges getan hat wollte ich mal nachfragen ob es
» ihrerseits Pläne für SB gibt, die für die Aufzeichnungspflicht
» erforderlichen Daten erfassbar zu machen. Ich bin gerade dabei die
» Zeiterfassung über die neue WebApp an mein Mitarbeiter zu übertragen - muss
» aktuell vermutlich aber weiterhin zweigleisig fahren und Arbeitsbeginn,
» Arbeitsende sowie die Pausenzeit mit einem anderen System erfassen lassen
» (das wahrscheinlich zukünftig auch elektronisch sein muss).
»
» Würde es nicht ausreichen wenn es in SB ein Feld für Pausenzeiten gäbe das
» dann nicht in die Berechnung mit eingeht?
Schreiners Büro erfasst keine Zeitstempel/Zeitpunkte, also z.B. den exakten Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende eines Mitarbeiters, sondern Stunden, die auf eine Kostenstelle bzw. auch auf einen Auftrag gebucht werden.
Auf Grund der Webservertechnik ist in Schreiners Büro eine Buchung nur möglich, wenn vom Endgerät eine Verbindung zum Webserver-PC besteht. Das ist aber nicht immer gegeben, wenn z.B. ein Mitarbeiter auf der Baustelle ist. Somit sollte es möglich sein, nachträglich buchen zu können, was aber mit einer Aufzeichnung des Zeitstempels nicht möglich wäre.
Wenn die Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und Arbeitsende vom Gesetzgeber gefordert wird, müsste dies z.B. mit einer einfachen Stechuhr (richtige Stechuhr oder Soltwarelösung) oder auch in anderer Form, die erlaubt ist (Papierform, Excel-Tabelle usw.) erfolgen.
Bitte sprechen Sie mal mit Ihrem Fachverband/Innung bzw. mit Ihrem Steuerberater, in welcher Form die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Ihren Betrieb zutrifft (Betriebsgrösse etc.).
Mit freundliche Grüssen
Hermann Dinklage
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