SB News 04/2015

Kalkulationsmodell Mittellohn I oder II

Schreiners Büro bietet zwei Kalkulationsmodelle, die auf unterschiedlichen Mittellöhnen basieren, dem Mittellohn I oder dem Mittellohn II. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das "richtige" Kalkulationsmodell für Ihren Betrieb auszuwählen.

1. Mittellohn und Lohnnebenkosten

  • Mittellohn I (entspricht dem alten Mittellohn): Es gibt den Mittellohn I für jede Mitarbeitergruppe und als Durchschnitt aus allen Mitarbeitergruppen. Die Mittellöhne werden als Basis für die Zuschlagskalkulation benutzt. Der Mittellohn I wird normalerweise aus den Stundenlöhnen der Mitarbeiter übernommen und berechnet sich aus den Anteilen (Wochenstunden) der einzelnen Mitarbeiter.
  • Lohnnebenkosten: Lohnnebenkosten sind die lohngebundenen Personalnebenkosten wie Kosten für Sozialversicherung, Lohnfortzahlung, Feiertags- und Urlaubsentlohnung, BG-Beiträge usw. Zur Kalkulation von Fertigungszuschlägen einzelner Kostenstellen (z.B. Montagezuschlag) sowie von Überstundenzuschlägen werden die Lohnnebenkosten benötigt. Die Lohnnebenkosten betragen je nach Betrieb und Mitarbeiterstruktur ca. 80-100%.
  • Mittellohn II: Der Mittellohn II berechnet sich aus Mittellohn I zzgl. Lohnnebenkosten.

Als Lohnbasis für GK-Zuschläge kann der Mittellohn I oder auch der Mittellohn II gewählt werden.

2. Gemeinkostenzuschläge auf Basis Mittellohn I

Hier ist die Lohnbasis der Mittellohn I, d.h. die Stundenlöhne der Mitarbeiter.

MitarbeitergruppeMittellohn IGK-Zuschlag 150 % auf
Durchschnitts-Mittellohn I (12,40 EUR)
Selbstkosten
Durchschnitt12,40 EUR18,60 EUR31,00 EUR

Der verwendete Gemeinkostenzuschlag vom 150 % beinhaltet alle Gemeinkosten, d.h. sowohl die lohnbezogenen Gemeinkosten (Kosten für Sozialversicherung, Lohnfortzahlung, Feiertags- und Urlaubsentlohnung, BG-Beiträge usw.), als auch die nicht lohnbezogenen Gemeinkosten (Raumkosten, Steuern, Versicherungen, Abschreibungen, KFZ, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.).

3. Gemeinkostenzuschläge auf Basis Mittellohn II

Hier ist die Lohnbasis der Mittellohn II, d.h. die Stundenlöhne der Mitarbeiter inklusive der Lohnnebenkosten.

Mitarbeiter-
gruppe
Mittellohn ILohnneben-
kosten 90%
Mittellohn IIGK-Zuschlag 32 % auf
Durchschnitts-Mittellohn II (23,56 EUR)
Selbstkosten
Durchschnitt12,40 EUR11,16 EUR23,56 EUR7,54 EUR31,10 EUR

Der verwendete Gemeinkostenzuschlag von 32 % beinhaltet nur die Gemeinkosten, die nicht lohnbezogen sind (Raumkosten, Steuern, Versicherungen, Abschreibungen, KFZ, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.).

4. Wann verwende ich welches Kalkulationsmodell (Mittellohn I oder Mittellohn II)?

Die Gemeinkosten einer Kostenstelle entsprechen einem bestimmten Kostenbetrag, der auf jede Arbeitsstunde der Kostenstelle umgelegt wird, und zwar unabhängig davon, wer (Meister, Geselle, Lehrling usw.) auf der Kostenstelle arbeitet. Schreiners Büro verwendet zur Berechnung des Gemeinkostenzuschlags immer den Durchschnittslohn aller Mitarbeiter.

In der herkömmlichen Zuschlagskalkulation (Mittellohn I) liegen die Selbstkosten der Fertigungsstunden (Stundenverrechnungssätze) relativ nah beieinander, da der dem Gemeinkostenzuschlag entsprechende Kostenbetrag relativ hoch ist und der Lohn des Mitarbeiters nicht so sehr ins Gewicht fällt.

Beispiel Mittellohn I
MitarbeitergruppeMittellohn IGK-Zuschlag 150 % auf
Durchschnitts-Mittellohn I (12,40 EUR)
Selbstkosten
Meister17,50 EUR18,60 EUR36,10 EUR
Geselle14,50 EUR18,60 EUR33,10 EUR
Lehrling5,20 EUR18,60 EUR23,80 EUR
Durchschnitt12,40 EUR18,60 EUR31,00 EUR

Bei der Berechnung mit dem Mittellohn I spielt der Mitarbeiterlohn eine relativ geringe Rolle, weil die Hauptkosten mit dem hohen Gemeinkostenzuschlag entstehen, der für alle Mitarbeiter gleich ist. Entsprechend geringer ist der Unterschied der Selbstkosten: Meister (36,10 EUR), Geselle (33,10 EUR) und Lehrling (23,80 EUR).

Vor-/Nachteile der Kalkulation auf Basis Mittellohn I:

+Einfache Berechnung, nur ein Zuschlagssatz nötig

-Höhere Kostenbelastung, höhere Selbstkosten bei Mitarbeitern mit geringem Lohn (Lehrlinge, Hilfskräfte)

-Geringere Kostenbelastung, geringere Selbstkosten bei Mitarbeitern mit hohem Lohn (Meister)

Tipp: Verwenden Sie das Berechnungsmodell Mittellohn I, wenn Sie keine grossen Unterschiede bei den einzelnen Mitarbeiterlöhnen haben, bzw. die relativ ungenaue Kostenbelastung für Sie nicht so wichtig ist.

Beispiel Mittellohn II
Mitarbeiter-
gruppe
Mittellohn ILohnneben-
kosten 90%
Mittellohn IIGK-Zuschlag 32 % auf
Durchschnitts-Mittellohn II (23,56 EUR)
Selbstkosten
Meister17,50 EUR15,75 EUR33,25 EUR7,54 EUR40,79 EUR
Geselle14,50 EUR13,05 EUR27,55 EUR7,54 EUR35,09 EUR
Lehrling5,20 EUR4,68 EUR9,88 EUR7,54 EUR17,42 EUR
Durchschnitt12,40 EUR11,16 EUR23,56 EUR7,54 EUR31,10 EUR

Bei der Berechnung mit dem Mittellohn II spielt der Mitarbeiterlohn eine deutlich grössere Rolle, weil die Hauptkosten mit den Lohnnebenkosten und nicht mehr durch den relativ geringen Gemeinkostenzuschlag entstehen. Entsprechend grösser ist der Unterschied der Selbstkosten: Meister (40,79 EUR), Geselle (35,09 EUR) und Lehrling (17,42 EUR).

Vor-/Nachteile der Kalkulation auf Basis Mittellohn II:

-Aufwendigere Berechnung, zwei verschiedene Zuschlagssätze nötig

+Genauere Kostenbelastung, genauere Berechnung der Selbstkosten bei Mitarbeitern mit geringem Lohn (Lehrlinge, Hilfskräfte) oder hohem Lohn (Meister)

Tipp: Verwenden Sie das Berechnungsmodell Mittellohn II, wenn Sie grössere Unterschiede bei den einzelnen Mitarbeiterlöhnen haben, bzw. auf eine relativ genaue Kostenbelastung Wert legen.

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