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SB News 04/2015Kalkulationsmodell Mittellohn I oder IISchreiners Büro bietet zwei Kalkulationsmodelle, die auf unterschiedlichen Mittellöhnen basieren, dem Mittellohn I oder dem Mittellohn II. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das "richtige" Kalkulationsmodell für Ihren Betrieb auszuwählen. 1. Mittellohn und Lohnnebenkosten
Als Lohnbasis für GK-Zuschläge kann der Mittellohn I oder auch der Mittellohn II gewählt werden. 2. Gemeinkostenzuschläge auf Basis Mittellohn IHier ist die Lohnbasis der Mittellohn I, d.h. die Stundenlöhne der Mitarbeiter.
Der verwendete Gemeinkostenzuschlag vom 150 % beinhaltet alle Gemeinkosten, d.h. sowohl die lohnbezogenen Gemeinkosten (Kosten für Sozialversicherung, Lohnfortzahlung, Feiertags- und Urlaubsentlohnung, BG-Beiträge usw.), als auch die nicht lohnbezogenen Gemeinkosten (Raumkosten, Steuern, Versicherungen, Abschreibungen, KFZ, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.). 3. Gemeinkostenzuschläge auf Basis Mittellohn IIHier ist die Lohnbasis der Mittellohn II, d.h. die Stundenlöhne der Mitarbeiter inklusive der Lohnnebenkosten.
Der verwendete Gemeinkostenzuschlag von 32 % beinhaltet nur die Gemeinkosten, die nicht lohnbezogen sind (Raumkosten, Steuern, Versicherungen, Abschreibungen, KFZ, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.). 4. Wann verwende ich welches Kalkulationsmodell (Mittellohn I oder Mittellohn II)?Die Gemeinkosten einer Kostenstelle entsprechen einem bestimmten Kostenbetrag, der auf jede Arbeitsstunde der Kostenstelle umgelegt wird, und zwar unabhängig davon, wer (Meister, Geselle, Lehrling usw.) auf der Kostenstelle arbeitet. Schreiners Büro verwendet zur Berechnung des Gemeinkostenzuschlags immer den Durchschnittslohn aller Mitarbeiter. In der herkömmlichen Zuschlagskalkulation (Mittellohn I) liegen die Selbstkosten der Fertigungsstunden (Stundenverrechnungssätze) relativ nah beieinander, da der dem Gemeinkostenzuschlag entsprechende Kostenbetrag relativ hoch ist und der Lohn des Mitarbeiters nicht so sehr ins Gewicht fällt. Beispiel Mittellohn I
Bei der Berechnung mit dem Mittellohn I spielt der Mitarbeiterlohn eine relativ geringe Rolle, weil die Hauptkosten mit dem hohen Gemeinkostenzuschlag entstehen, der für alle Mitarbeiter gleich ist. Entsprechend geringer ist der Unterschied der Selbstkosten: Meister (36,10 EUR), Geselle (33,10 EUR) und Lehrling (23,80 EUR). Vor-/Nachteile der Kalkulation auf Basis Mittellohn I:+Einfache Berechnung, nur ein Zuschlagssatz nötig -Höhere Kostenbelastung, höhere Selbstkosten bei Mitarbeitern mit geringem Lohn (Lehrlinge, Hilfskräfte) -Geringere Kostenbelastung, geringere Selbstkosten bei Mitarbeitern mit hohem Lohn (Meister) Tipp: Verwenden Sie das Berechnungsmodell Mittellohn I, wenn Sie keine grossen Unterschiede bei den einzelnen Mitarbeiterlöhnen haben, bzw. die relativ ungenaue Kostenbelastung für Sie nicht so wichtig ist. Beispiel Mittellohn II
Bei der Berechnung mit dem Mittellohn II spielt der Mitarbeiterlohn eine deutlich grössere Rolle, weil die Hauptkosten mit den Lohnnebenkosten und nicht mehr durch den relativ geringen Gemeinkostenzuschlag entstehen. Entsprechend grösser ist der Unterschied der Selbstkosten: Meister (40,79 EUR), Geselle (35,09 EUR) und Lehrling (17,42 EUR). Vor-/Nachteile der Kalkulation auf Basis Mittellohn II:-Aufwendigere Berechnung, zwei verschiedene Zuschlagssätze nötig +Genauere Kostenbelastung, genauere Berechnung der Selbstkosten bei Mitarbeitern mit geringem Lohn (Lehrlinge, Hilfskräfte) oder hohem Lohn (Meister) Tipp: Verwenden Sie das Berechnungsmodell Mittellohn II, wenn Sie grössere Unterschiede bei den einzelnen Mitarbeiterlöhnen haben, bzw. auf eine relativ genaue Kostenbelastung Wert legen. |
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